Teilnahmebedingungen für Teilnehmende und freiwillig Helfende (Volunteers)
Veranstalter des Braunschweiger Nachtlaufs ist der Braunschweiger Männer-Turnverein von 1847 e. V., Güldenstraße 11, 38100 Braunschweig.
(1) Der Veranstalter oder seine Vertreter und Beauftragten haften nicht für Schäden oder Verletzungen jeder Art, die durch die Teilnahme an dieser Laufveranstaltung entstehen können. Mit der Anmeldung erklärt jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin, dass er/sie körperlich fit ist und auf eigenes Risiko läuft.
(2) Mit der Anmeldung bzw. Teilnahme zum Nachtlauf oder zum Helfereinsatz wird dem Braunschweiger Männerturnverein von 1847 e. V. die Erlaubnis erteilt, während der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen zu machen und diese Aufnahmen im Zusammenhang mit der Veranstaltung für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und die Dokumentation, analog und digital, zu verwenden und unbefristet zu speichern. Dies gilt sowohl für eigene digitale und analoge Medien jedweder Art, als auch für die Übermittlung an die Presse, da vom Veranstalter aus ein berechtigtes Interesse an einer internen und externen Berichterstattung besteht.
(3) Die Teilnehmenden erklären sich mit ihrer Meldung damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit dem Lauf gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in den Medien ohne Vergütungsanspruch ihrerseits genutzt werden dürfen. Dies gilt auch für Fotos, die von Volunteers während ihres Helfereinsatzes gemacht wurden.
(4) Die Auswertung der Läufe erfolgt durch die Firma Davengo. Aus datenschutzrechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass personenbezogene Daten im Computer gespeichert werden.
(5) Die Teilnehmenden und die Volunteers haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
(6) Bei Nichtantreten oder Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.
(7) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verlorene Gegenstände.