3G-Regel gilt ab dem 3. November 2021
Nachweispflicht bei Indoor-Sportangeboten
In Zusammenhang mit dem Erlass der neuen Allgemeinverfügung durch die Stadt Braunschweig gilt ab Mittwoch, dem 3. November 2021 die sogenannte 3G-Regelung. Dies betrifft auch uns und somit sämtliche Indoor-Sportangebote, unabhängig davon, ob es sich um städtische Hallen oder das MTV-Sportzentrum Güldenstraße handelt!
Das bedeutet:
- Alle Personen müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Dies gilt sowohl für die Sporttreibenden, als auch für die Übungsleitenden. Sprich, jede Personen in einem geschlossenen Raum hat den Nachweis zu erbringen.
- Der Nachweis, ob geimpft, genesen oder getestet, ist aktiv unmittelbar vor jedem Training vorzulegen.
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren brauchen keinen Nachweis.
Welche Testungen sind zulässig?
- Schnelltests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein.
- Ein PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.
- Selbsttests bei Erwachsenen (auch unter Aufsicht) sind nicht zulässig!
Es ist nicht auszuschließen, dass die Stadt Braunschweig Kontrollen zur Umsetzung und Einhaltung der 3G-Regelungen durchführt. Wir bitten euch also ausdrücklich darum, die oben genannten Punkte umzusetzen. Für eure Hilfe und Mitarbeit bedanken wir uns im Voraus!